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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ärztliche Verordnung:

Um eine logopädische Behandlung bei uns starten zu können, benötigen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung. Ohne vorliegende gültige Heilmittelverordnung kann keine Behandlung durchgeführt werden.

2. Behandlungskosten:

Privatpatienten:

Privatpatienten erhalten zu Beginn der Therapie einen Kostenvoranschlag über die Höhe der zuvor vereinbarten Honorarsätze. Nach Ende der Verordnung erhält der Privatpatient eine Rechnung für die Behandlungskosten. Diese sind innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen. Sollte es Differenzen mit ihrer Krankenkasse geben, sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Zuzahlung:

Volljährige Patienten haben nach §32 SGB V eine Zuzahlung von 10% des Verordnungswertes sowie 10,00€ Rezeptgebühr an die Praxi s zu leisten. Die Zuzahlung kann in Bar, per EC-Karte oder per Überweisung an die Praxis gezahlt werden. Im Laufe eines Jahres brauchen Sie nicht mehr Zuzahlungen zu leisten, als ihnen im Rahmen ihrer individuellen Belastungsgrenze zugemutet werden kann. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse. Alle Rechnungen über Zuzahlungen werden für das Erreichen ihrer Belastungsgrenze berücksichtigt. Sammeln Sie also alle Quittungen.

3. Behandlung:

Die Behandlungszeit richtet sich nach den Angaben auf der Heilmittelversorgung und beträgt meistens 45 Minuten. In Ausnahmefällen sind auch 30 oder 60 Minuten möglich. Bei der Therapie von Kindern kommt ein Elternteil in den letzten 5 Minuten der Therapie dazu um den aktuellen Therapiestand sowie die Hausaufgaben mit der Therapeutin zu besprechen.

4. Terminabsagen:

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, sagen Sie diesen bitte unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin oder im Krankheits- / Quarantänefall bis morgens um 08:00 Uhr ab. Andernfalls schreibt das BGB § 615 vor, eine Ausfallgebühr zu erheben. Die Höhe der Ausfallgebühr beträgt bei uns 65,00€ bei 45 Minuten Behandlungsdauer, 45,00€ bei 30 Minuten oder 80,00€ bei 60 Minuten Behandlungszeit. Wir sind stets bemüht den ausgefallenen Termin anderweitig zu füllen. Sollte dies gelingen entsteht keine Ausfallgebühr.

5. Ablauf der Therapie:

Wir stehen Ihnen für die Dauer der Behandlung zur Verfügung und sind Ihr Ansprechpartner in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Sie vereinbaren mit uns u.a. Behandlungstermine, Behandlungsziele, und Maßnahmen. Die Leistung ihrer Behandlung setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen, z.B. ganzheitliche und individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung, Beratung, Dokumentation und Verfassen von Therapieberichten oder Behandlungsplänen für den überweisenden Arzt. Bei Ausfall des Therapeuten sind wir stets um eine Vertretung bemüht, um ihnen den bestmöglichen Therapieerfolg zu ermöglichen.

6. Dokumentation

Jede Logopädin ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet.

Die Dokumentation ist Eigentum von Sprachsonne, Praxis für Logopädie, Lisa Stahn. Auf ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen. Nach Beendigung der Therapie verbleibt die Dokumentation in der Praxis und wird nach den gesetzlichen Vorgaben 10 Jahre archiviert.

7. Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung:

Ihre Therapeutin ist ein Begleiter auf ihrem ganz persönlichen Weg und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe aber unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten z.B. Übungen zu Hause zu wiederholen oder die Zusammenarbeit mit weiteren behandelnden Therapeuten oder Bezugspersonen zu erlauben. Bei einer Kindertherapie ist die Hilfe der Eltern besonders wichtig. Kinder sind meist nicht in der Lage Übungen eigenständig und gewissenhaft zu Hause zu wiederholen. Führen Sie die Übungen gemeinsam mit ihrem Kind durch und unterstützen Sie dadurch den Erfolg der logopädischen Therapie.

8. Wann endet die Behandlung?

Die Behandlung endet, wenn das Therapieziel erreicht ist oder die Störung soweit behoben ist, dass die Teilhabe am Sozial- oder Berufsleben wieder hergestellt ist. Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlungen. Sieht der Arzt keinen weiteren Spielraum mehr für Entwicklung oder Rehabilitation, so kann er die Therapie beenden. In diesem Fall werden Sie von ihrer Logopädin beraten wie sie weiter verfahren. Die Behandlung endet üblicherweise im beidseitigen Einvernehmen zwischen Patient und Therapeut. Sollte die Behandlung nicht zum gewünschten bzw. vereinbarten Erfolg führen oder eine andere medizinisch-therapeutische Behandlungsmaßnahme notwendig sein, kann die Behandlung vorzeitig abgebrochen werden.

9. Grundsätzliche Informationen:

Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Das Störungsbild bestimmt den Umfang und Dauer der Behandlung. Selbstverständlich unterliegen die Therapeuten von Sprachsonne, Praxis für Logopädie, Lisa Stahn der Schweigepflicht. Ohne Ihre Zustimmung werden keine Informationen an andere Personen weiter gegeben. Wir arbeiten viel auf dem Boden, daher bitten wir Sie den Therapieraum nicht mit Straßenschuhen zu betreten. An der Garderobe stehen Ihnen Hausschuhe und Rutschsocken zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie auch eigene Hausschuhe mitbringen.

10. IGEL Leistungen:

IGEL Leistungen gehörten nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesem Grund ist es nicht möglich die Kosten durch die Krankenkassen erstattet zu bekommen. IGEL Leistungen sind Zusatzleistungen. Diese können Sie bei uns in der Praxis buchen. Gerne informieren wir Sie ausführlich über unser Angebot.

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